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Aktenzeichen VI 544/08
Datum 17.06.1909
Leitsatz Wann beginnt die Verjährung des der Berufsgenossenschaft gegen den Betriebsunternehmer zustehenden Ersatzanspruchs (GewUnfVersGes. vom 30. Juni 1900 § 136 Abs. 1) wieder zu laufen, wenn sie durch den Antrag des Betriebsunternehmers auf Beschlußfassung der Genossenschaftsversammlung unterbrochen worden ist (angez. Ges. §§ 137, 138)?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640473A0224
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