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Aktenzeichen III 337/08

Datum 25.06.1909

Leitsatz 1. Findet der erste Abschnitt des preuß. Gesetzes vom 24. Mai 1861, betr. die Erweiterung des Rechtsweges, auch auf Richter Anwendung? 2. Sind § 5 dieses Gesetzes und § 1 Nr. 2 des preuß. Gesetzes vom 7. Mai 1851, betr. die Dienstvergehen der Richter usw., durch das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz außer Kraft gesetzt? 3. Nachsuchung der Dienstentlassung "unter Vorbehalt der Rechte".

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640473C0233

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