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Aktenzeichen V 321/08

Datum 08.05.1909

Leitsatz Droht eine Wassersgefahr durch den Damm, wenn durch ihn bei einer Hochflut der ungehinderte Ablauf des Wassers gehemmt und dadurch dem Oberlieger Schaden verursacht wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640473E0240

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