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Aktenzeichen III 272/08

Datum 18.05.1909

Leitsatz 1. Ist wegen des Anspruchs eines Lehrers aus der gesundheitgefährdenden Beschaffenheit der ihm überwiesenen Dienstwohnung nach fruchtloser Anrufung der zuständigen Verwaltungsbehörde das Verwaltungsstreitverfahren oder der ordentliche Rechtsweg zulässig? 2. Ist § 618 Abs. 1 BGB. auch auf Dienstwohnungen von Lehrern entsprechend anwendbar? 3. Muß bei Schadensersatzansprüchen wegen Aufhebung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit des Geschädigten die Festsetzung der Dauer des Rentenbezuges ausnahmslos in dem Urteile über den Grund des Anspruchs erfolgen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640473F0243

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