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Aktenzeichen III 523/08

Datum 24.05.1909

Leitsatz 1. Rechtliche Natur der Dienstordnung, die gemäß § 48 des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes die Genossenschaftsversammlung zu beschließen hat. Stellt eine solche Dienstordnung eine Norm des objektiven Rechts dar? 2. Bedeutung der Dienstordnung für die Dienstverträge, die eine Berufsgenossenschaft mit ihren Beamten abschließt.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464047420257

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