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Aktenzeichen IV 557/08
Datum 27.05.1909
Leitsatz 1. Sind die Vorschriften des § 12 BGB. auf das Recht zur ausschließlichen Benutzung eines Wappens entsprechend anzuwenden? 2. Verwendung eines Stadtwappens zur Kennzeichnung der Herkunft gewerblicher Erzeugnisse.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464047430262
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