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Aktenzeichen VII 484/08
Datum 28.05.1909
Leitsatz Kann der Anspruch auf Rückgabe einer Summe, die in einer Voruntersuchung der Angeschuldigte "zum Beweise dafür, daß es nicht seine Absicht sei, in nächster Zeit unter Mitnahme seines ganzen Vermögens seinen Wohnort zu verlassen", unter Zustimmung des Untersuchungsrichters und der Staatsanwaltschaft hinterlegt hat, mittels Klage vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464047450271
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