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Aktenzeichen I 112/09
Datum 09.06.1909
Leitsatz Kann der Akzeptant eines Wechsels seine Verpflichtung deshalb ablehnen, weil sein Vorname ein anderer ist als der, den die Adresse und das Akzept aufweisen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464047460273
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