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Aktenzeichen V 578/08
Datum 09.06.1909
Leitsatz Wird nach § 351 BGB. der erklärte Rücktritt vom Vertrage dadurch hinfällig, daß der Rücktrittsberechtigte nachher durch sein Verschulden in die Lage kommt, das Empfangene nicht zurückgeben zu können?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464047470276
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