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Aktenzeichen IV 586/08
Datum 05.07.1909
Leitsatz Ungerechtfertigte Bereicherung. Rückforderung einer Leistung, wenn der Leistende gewußt hat, daß er zu der Leistung nicht verpflichtet war.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640474F0316
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