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Aktenzeichen IV 586/08

Datum 05.07.1909

Leitsatz Ungerechtfertigte Bereicherung. Rückforderung einer Leistung, wenn der Leistende gewußt hat, daß er zu der Leistung nicht verpflichtet war.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640474F0316

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