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Aktenzeichen VII 482/08

Datum 04.06.1909

Leitsatz 1. In welchem Zeitpunkte erwirbt der Dritte das Recht aus einer unwiderruflich zu seinen Gunsten genommenen Lebensversicherung? 2. Welche Rechtsstellung hat im Konkurse über den Nachlaß des Versicherungsnehmers der Dritte, wenn mit dessen Zustimmung der Versicherungsnehmer das Recht aus der Versicherung verpfändet hatte und die Versicherungssumme von dem Versicherer an den Pfandgläubiger ausgezahlt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464047530324

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