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Aktenzeichen VII 347/08
Datum 22.06.1909
Leitsatz Liegt dem nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 des Anfechtungsgesetzes verklagten Rechtsnachfolger der Nachweis ob, daß seinem unter § 3 Nr. 2 des Gesetzes fallendem Rechtsvorgänger eine Absicht des Schuldners, die Gläubiger zu benachteiligen, nicht bekannt war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464047590353
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