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Aktenzeichen VI 422/08
Datum 28.06.1909
Leitsatz Liegt eine Klagänderung vor, wenn aus unerlaubter Handlung auf Schadensersatz geklagt ist, und der Kläger gegenüber der Einrede der Verjährung nach § 852 Abs. 2 BGB. Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung fordert?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640475B0358
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