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Aktenzeichen II 704/08
Datum 17.09.1909
Leitsatz 1. Ist ein Vertrag, durch welchen sich ein Genosse zu einer Leistung an die Genossenschaft über die in § 65 Abs. 2 GenGes. vorgesehene zweijährige Kündigungsfrist hinaus verpflichtet, nach Abs. 3 dieses Paragraphen ohne rechtliche Wirkung? 2. Hat ein dem § 65 Abs. 2 zuwider getroffenes Abkommen die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge oder nur insoweit, als die gesetzlich zulässige Kündigungsfrist überschritten ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464047620388
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