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Aktenzeichen I 406/08

Datum 18.09.1909

Leitsatz 1. Deckt die Frachtversicherung auch eine begründete Aussicht auf Frachtverdienst, wenn Frachtverträge noch nicht abgeschlossen sind? oder kommt nur sog. "besegelte Fracht" in dem Sinne in Betracht, daß die betreffenden Güter wenigstens zum Teil in das Schiff verladen sein müssen? 2. Deckt die Frachtversicherung auch die Fracht einer späteren Reise? insbesondere die Fracht der demnächstigen Transportreise, wenn der Unfall sich auf der Ballastzureise ereignet? 3. Zur Auslegung des § 83 der Allg. Seeversicherungs-Bedingungen von 1867.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464047630393

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