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Aktenzeichen V 88/09
Datum 02.10.1909
Leitsatz Ist der Rechtsweg über die Verpflichtung zur Unterhaltung öffentlicher Wege zulässig, wenn diese Verpflichtung aus einem Gemeinheitsteilungsrezeß abgeleitet wird und die Klage die Rezeßbestimmungen als Privatrechtstitel in Anspruch nimmt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464047690421
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