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Aktenzeichen II 32/09

Datum 08.10.1909

Leitsatz 1. Kann aus einem Bordellkaufe, der wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig ist, ein Gewährleistungsanspruch wegen Vorhandenseins von Hausschwamm hergeleitet werden? 2. Kann im Falle eines nichtigen Bordellkaufs und der Nichtigkeit der für den Kaufpreis bestellten Hypothek der Klage des Käufers auf Befreiung von der dinglichen und persönlichen Haftung für den Kaufpreis unter Umständen die Einrede der Arglist mit Erfolg entgegengesetzt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640476B0432

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