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Aktenzeichen VII 522/08

Datum 08.10.1909

Leitsatz 1. Hat bei der privaten Unfallversicherung der Unfall als erst in dem Zeitpunkte eingetreten zu gelten, wo die schädliche Folge dem Arzte sicher erkennbar geworden ist? 2. Ist die Unfallanzeigefrist erst von der erlangten Kenntnis des Anzeigepflichtigen oder vom Eintritte des Unfalls an zu rechnen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640476C0437

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