Aktenzeichen I 310/08
Datum 29.09.1909
Leitsatz 1. Gehört zum Vorsatze die Erkenntnis der Rechtswidrigkeit? 2. Inwieweit sind die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes auf das zwischen einer Molkereigenossenschaft und den Genossen in Ansehung der Milchlieferung bestehende Rechtsverhältnis anwendbar? insbesondere auf das Rechtsverhältnis zwischen Genossenschaft und ausgeschlossenem Genossen während der Schwebezeit zwischen dem Ausschließungsbeschlusse und der gerichtlichen Entscheidung über dessen Rechtsbeständigkeit? 3. Inwieweit haftet die Genossenschaft dafür, daß das Ausschließungsrecht nach Maßgabe der Satzung ausgeübt wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464048020004
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