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Aktenzeichen IV 621/08

Datum 30.09.1909

Leitsatz Ist der Ehemann bei allgemeiner Gütergemeinschaft verpflichtet, der Frau über den Stand der Verwaltung des Gesamtgutes auf Verlangen Auskunft zu erteilen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464048030012

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