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Aktenzeichen V 60/09
Datum 09.10.1909
Leitsatz Dürfen bei Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung von Urkunden der in § 794 Nr. 5 ZPO. bezeichneten Art im Falle des § 726 Abs. 1 ZPO. auch solche die Leistungspflicht des Schuldners bedingende Tatsachen berücksichtigt werden, bezüglich deren die Urkunde nicht ergibt, daß von ihrem Eintritt die Leistungspflicht abhängig gemacht ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464048050022
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