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Aktenzeichen II 77/09
Datum 12.10.1909
Leitsatz Ist in dem Falle, daß der Arrestkläger aus Anlaß der Anordnung eines Arrestes Sicherheit geleistet hat, die Veranlassung für die Sicherheitsleistung schon dann weggefallen, wenn der Arrest rechtskräftig bestätigt ist, oder erst dann, wenn auch die Hauptsache zu Gunsten des Arrestklägers rechtskräftig entschieden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464048060027
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