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Aktenzeichen VI 310/08

Datum 14.10.1909

Leitsatz Ist das Verbot des § 215 HGB. allein dann anwendbar, wenn bei dem Zinsversprechen die Aktiengesellschaft dem Aktionär als solchem gegenübersteht, insbesondere wenn dem Aktionär bei der Zeichnung oder Übernahme von Aktien bei der Gründung oder einer Kapitalserhöhung von der Aktiengesellschaft Zinsen versprochen werden, oder auch in anderen Fällen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464048070030

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