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Aktenzeichen II 96/08

Datum 18.10.1909

Leitsatz Ist für eine Klage aus einer unerlaubten Handlung, die sich aus mehreren in verschiedenen Gerichtsbezirken verübten Handlungen zusammensetzt, die Zuständigkeit des Gerichts, in dessen Bezirk eine oder einige der Einzelhandlungen begangen sind, nur in dem Umfange begründet, in welchem Ansprüche gerade aus den Einzelhandlungen abgeleitet werden, die in dem Bezirke des angerufenen Gerichts begangen sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640480A0041

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