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Aktenzeichen I 389/08

Datum 04.10.1909

Leitsatz Enthält § 181 Satz 3 KO. ein gesetzliches Verbot im Sinne von § 817 Satz 1 BGB.? Setzt dieser Paragraph einen Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot in dem Sinne voraus, daß ein subjektives Verschulden, eine verwerfliche Gesinnung des Übertreters des Gesetzes verlangt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640480B0046

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