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Aktenzeichen II 662/08

Datum 19.10.1909

Leitsatz 1. Nichtigkeit des Erfüllungsgeschäfts wegen Geschäftsunfähigkeit des Verkäufers. 2. Findet die Einrede des Zurückbehaltungsrechts auch auf die Verhältnisse Anwendung, welche sich aus einem wegen Geschäftsunfähigkeit des Verkäufers nichtigen Vertrag ergeben? 3. Wird das aus konnexen Gegenansprüchen herzuleitende Zurückbehaltungsrecht des § 273 Abs. 1 BGB. durch den Einwand beseitigt, daß der Zurückhaltende den herauszugebenden Gegenstand durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung erlangt hat? 4. Ausbeutung eines Geistesschwachen als unerlaubte Handlung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464048100061

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