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Aktenzeichen V 563/08

Datum 20.10.1909

Leitsatz 1. Verpflichtet bei einer durch einen Dritten veranlaßten polizeilichen Maßregel der Umstand allein, daß der Dritte hierbei der Behörde irreführende Angaben gemacht hat, den Dritten zum Schadensersatz gegenüber dem durch die Maßregel Benachteiligten? 2. Liegt ein zur Entschädigung verpflichtender Eingriff in wohlerworbene Rechte vor, wenn einem Kali-Abbauberechtigten durch Polizeiverordnung oder Polizeiverfügung untersagt wird, den Abbau der Kalisalze durch planmäßiges Auslaugen (Aussolen) der Lagerstätte zu betreiben? 3. Gilt die preußische Kabinetsorder vom 4. Dezember 1831 (GS. S. 255) auch in den neuen Provinzen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464048120085

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