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Aktenzeichen VII 4/09
Datum 22.10.1909
Leitsatz Können die Gerichtskosten, zu deren Tragung der Zessionar in dem Rechtsstreite gegen den Schuldner der abgetretenen Forderung verurteilt worden ist, im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens unmittelbar von dem Zedenten beigetrieben werden, weil die Abtretung nur zum Schein oder nur zum Zweck der Einziehung der Forderung erfolgt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464048140097
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