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Aktenzeichen V 569/08

Datum 23.10.1909

Leitsatz 1. Besteht eine Verpflichtung des Nießbrauchers zur Tragung der auf der Sache ruhenden Lasten auch insoweit, als diese Lasten den Wert der ihm gebührenden Nutzungen übersteigen? 2. Ist der Nießbraucher auf Grund der ihm obliegenden Lastentragung zur unmittelbaren Bewirkung der Leistungen an den empfangsberechtigten Dritten nur befugt oder auch verpflichtet? 3. Zur Bestimmung der Voraussetzungen des Zurückbehaltungsrechts.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464048150101

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