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Aktenzeichen VI 278/08
Datum 30.09.1909
Leitsatz Kann ein Arbeiter von der Berufsgenossenschaft, von der er eine Unfallrente empfängt, weitere Entschädigung mit der Begründung fordern, daß der Unfall durch schuldhaftes Verhalten derselben bei der Erlassung und der Handhabung von Unfallverhütungsvorschriften veranlaßt worden sei?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464048170107
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