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Aktenzeichen V 591/08

Datum 27.10.1909

Leitsatz Ist eine arglistige Täuschung durch einen "Dritten" verübt, wenn der Täuschende einen Grundstückskauf in Vertretung des Verkäufers mündlich vereinbart hat, und im Anschlusse daran der Vertrag von einem anderen Vertreter des Verkäufers mit dem Käufer formgerecht abgeschlossen worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640481D0133

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