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Aktenzeichen II 20/09

Datum 02.11.1909

Leitsatz Was ist unter "gleichartigen" Waren im Sinne des Gesetzes zum Schutze der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894, insbesondere des § 9 Abs. 1 Nr. 1, zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464048200146

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