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Aktenzeichen VII 15/09

Datum 05.11.1909

Leitsatz 1. Kann der preußische Fiskus eine Feststellungsklage dahin erheben, daß ihm ein bestimmter Stempelanspruch gegen den Beklagten zustehe? 2. Ist die Anwendung der Tarifst. 25 d Abs. 2 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 auf die Auseinandersetzung der Mitglieder einer zweigliedrigen offenen Handelsgesellschaft, wonach der eine gegen Abfindung des anderen die sämtlichen Aktiven und Passiven der Gesellschaft übernimmt, durch die Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs n. F. über die offene Handelsgesellschaft und diejenige des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Gesellschaft ausgeschlossen worden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464048230155

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