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Aktenzeichen VII 25/09

Datum 12.11.1909

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen gehört der Anspruch einer gewerbetreibenden Ehefrau aus einer Unfallversicherung zum Vorbehaltsgut? 2. Bleibt die Ehefrau an den obligatorischen Vertrag gebunden, wenn die von ihr zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeit getroffene Verfügung über eingebrachtes Vermögen wegen Versagung der Genehmigung des Ehemannes rechtsunwirksam ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464048250165

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