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Aktenzeichen VII 29/09

Datum 12.11.1909

Leitsatz 1. Ist ein Vorbehalt der Vertragsstrafe bei Annahme der Erfüllung auch dann erforderlich, wenn eine besondere Vereinbarung über die bereits verfallene Strafe getroffen war? 2. Ist auf dem Gebiete des Rechtes der Schuldverhältnisse ein Verzicht nur als Vertrag wirksam?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464048260168

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