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Aktenzeichen III 566/08

Datum 19.11.1909

Leitsatz Können Sachen, die nach § 811 Nr. 1 ZPO. der Pfändung nicht unterworfen sind, mit Zustimmung des Schuldners wirksam gepfändet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640482B0181

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