zurück

Aktenzeichen VI 437/08

Datum 22.11.1909

Leitsatz Liegt eine zu ihrer Gültigkeit die Schriftform erfordernde Schenkung vor, wenn jemand einem anderen für Dienste, die ihm dieser um persönlicher Beziehungen willen zunächst unentgeltlich geleistet hat, hinterher eine Vergütung in bestimmtem, nunmehr vereinbartem Betrage verspricht? Behauptungspflicht in dieser Beziehung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640482D0188

Download PDF

zurück