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Aktenzeichen VI 437/08
Datum 22.11.1909
Leitsatz Liegt eine zu ihrer Gültigkeit die Schriftform erfordernde Schenkung vor, wenn jemand einem anderen für Dienste, die ihm dieser um persönlicher Beziehungen willen zunächst unentgeltlich geleistet hat, hinterher eine Vergütung in bestimmtem, nunmehr vereinbartem Betrage verspricht? Behauptungspflicht in dieser Beziehung.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640482D0188
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