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Aktenzeichen IV 666/08

Datum 18.11.1909

Leitsatz Hat die fälschliche Anfertigung eines Testaments die Erbunwürdigkeit auch dann zur Folge, wenn der Fälscher damit den wahren letzten Willen des Erblassers zu verwirklichen bestrebt war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464048310207

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