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Aktenzeichen VII 46/09

Datum 26.11.1909

Leitsatz Kann der Versicherer bei der Feuerversicherung, wenn der Anspruch auf die Versicherungssumme abgetreten ist, dem neuen Gläubiger gegenüber geltend machen, daß der Anspruch durch das Verhalten des Versicherungsnehmers nach der Abtretung verwirkt sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464048340213

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