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Aktenzeichen VI 554/08

Datum 29.11.1909

Leitsatz Ist für den Verletzten, der zur Behandlung seiner Verletzung einen Arzt zuzieht, dieser eine Person, deren er sich zur Erfüllung seiner aus § 254 BGB. folgenden Verpflichtung, den Schaden zu mindern, bedient, und deren Verschulden er nach § 278 BGB. gegenüber dem auf Schadensersatz belangten Verletzer zu vertreten hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464048360219

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