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Aktenzeichen V 535/08
Datum 06.10.1909
Leitsatz Ist über die Frage, ob und inwieweit nach Schlesischem Auenrechte der Gutsherr die Benutzung der Dorfaue durch die Gemeinde zu gemeinnützigen Zwecken dulden müsse, der Rechtsweg zulässig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640483A0234
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