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Aktenzeichen II 190/09

Datum 03.12.1909

Leitsatz 1. Ist unter Schade im Sinne des § 226 BGB. nur Vermögensschade zu verstehen? 2. Kann im Falle des § 226 BGB. auf Unterlassung der schikanösen Rechtsausübung geklagt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640483D0251

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