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Aktenzeichen VI 270/09
Datum 06.12.1909
Leitsatz Findet auf den Fall der Herausgabe fälliger Zinsscheine von Wertpapieren, die zur Sicherheitsleistung hinterlegt sind, die Vorschrift des § 109 ZPO. entsprechende Anwendung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464048400264
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