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Aktenzeichen V 187/09
Datum 11.12.1909
Leitsatz Darf, abgesehen von dem Falle des § 1179 BGB., zur Sicherung des Anspruchs aus einer Verbindlichkeit, die der Grundstückseigentümer in betreff der Verfügung über eine künftige, möglicherweise entstehende Eigentümergrundschuld eingegangen ist, eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464048430274
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