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Aktenzeichen IV 142/09
Datum 20.12.1909
Leitsatz 1. Können die Voraussetzungen einer Scheidung wegen böslicher Verlassung sich dadurch erfüllen, daß die in § 1567 Abs. 2 Nr. 1 BGB. vorgeschriebene einjährige Frist während der Anhängigkeit des Scheidungsprozesses abläuft? 2. Verliert ein auf Herstellung der häuslichen Gemeinschaft lautendes Urteil dadurch seine Verwendbarkeit zur Begründung einer auf § 1567 Abs. 2 Nr. 1 BGB. gestützten Scheidungsklage, daß dem verklagten Ehegatten sein bisheriges ehewidriges Verhalten verziehen wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640484D0321
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