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Aktenzeichen V 18/09

Datum 22.12.1909

Leitsatz 1. Gehören zu den Kosten der die Befriedigung aus dem Grundstücke bezweckenden Rechtsverfolgung im Sinne des § 1118 BGB. auch Kosten, die durch eine auf Grund des § 1134 Abs. 2 BGB. gegen den Eigentümer des Grundstücks angeordnete Maßregel entstanden sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640484F0332

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