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Aktenzeichen II 191/09

Datum 07.01.1910

Leitsatz Inwiefern liegt ein Verstoß wider Treu und Glauben im Sinne des § 815 BGB. vor, wenn derjenige, der einen wegen Nichtbeobachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Form nichtigen Vertrag abgeschlossen hat, sich demnächst weigert, der Formvorschrift Genüge zu leisten, und dadurch das wirksame Zustandekommen des Vertrages verhindert?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464048510342

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