Aktenzeichen V 71/09
Datum 08.01.1910
Leitsatz 1. Inwieweit wird durch die Verwendung eines Grundstücks zum Kleinbahnbetriebe die Zulässigkeit einer Zwangsversteigerung desselben ausgeschlossen? 2. Hat im Falle der Zwangsversteigerung von Grundstücken, die ohne vollständige Durchführung des Enteignungsverfahrens zum Kleinbahnbetriebe verwendet sind, der Ersteher einen unmittelbar im Rechtswege verfolgbaren Anspruch auf Entschädigung? Muß er die an seinen Rechtsvorgänger (Schuldner) geleistete Zahlung der Enteignungsentschädigung gegen sich gelten lassen? 3. Enthält der Übergang von dem Verlangen, daß der Beklagte zur Stellung des Antrages auf Einleitung des Enteignungsverfahrens verurteilt werde, zu dem Antrage, den Beklagten unmittelbar zur Zahlung einer bestimmten Entschädigungssumme zu verurteilen, eine unzulässige Klageänderung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464048540354
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