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Aktenzeichen VII 203/09

Datum 18.01.1910

Leitsatz Schließt eine den Gegenstand der Abtretung und die Entschädigung umfassende Einigung nach § 16 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 Nachforderungen aus, die auf eine Änderung des ursprünglichen, nicht ausgeführten Planes gestützt werden? Können solche Nachforderungen sofort im Rechtswege geltend gemacht werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464048550359

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