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Aktenzeichen III 84/09

Datum 25.01.1910

Leitsatz Welches sind die Voraussetzungen für das Ruhen und das Wiederaufleben des Bezugs der Militärrente nach §§ 36, 38 des Reichsgesetzes vom 31. Mai 1906 über die Versorgung der Personen der Unterklassen des Reichsheeres usw., falls der im Zivildienst angestellte Rentenberechtigte während zeitweiser Beurlaubung kein Zivildiensteinkommen bezieht und nach Beendigung der Beurlaubung wieder das Zivildiensteinkommen erhält?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464048570368

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